Section 321 bezieht sich auf 19 U.S.C. 1321, die Vorschrift zur De-Minimis-Schwelle – also dem Wert, unterhalb dessen importierte Waren von Zöllen und Gebühren befreit waren. Diese Schwelle lag zuvor bei 800 USD pro Person und Tag und ermöglichte es Millionen kleiner Pakete, ohne formelle Zollanmeldung, Zollzahlung oder Einschaltung eines US-Zollbrokers in die Vereinigten Staaten zu gelangen. Die De-Minimis-Befreiung wurde nun für alle Länder ausgesetzt; damit erfordert jede Sendung unabhängig vom Wert eine formelle Anmeldung.
Warum ACE für Importeure wichtig ist
Die Aussetzung von Section 321 ist eine der bedeutendsten Änderungen der US-Importpolitik der vergangenen Jahre. Zuvor gelangten täglich mehr als 4 Millionen Pakete unter der De-Minimis-Befreiung in die USA – die meisten davon aus China über Direct-to-Consumer-E-Commerce-Plattformen. Diese Sendungen umgingen Zölle vollständig und verschafften sich damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber inländischen Händlern und Importeuren, die Waren über formelle Kanäle einführten.
Da die De-Minimis-Befreiung nun ausgesetzt ist, unterliegt jede Sendung in die Vereinigten Staaten – unabhängig vom Wert – Zöllen, Steuern und den formellen Anforderungen an die Zollanmeldung. Für Unternehmen, die sich auf die 800-USD-Befreiung verlassen haben, um Zölle auf Einzelbestellungen zu vermeiden, bedeutet dies eine grundlegende Umstellung ihres Importmodells. Für traditionelle Importeure schafft es gleiche Wettbewerbsbedingungen.
Wichtige Details
- Die De-Minimis-Schwelle wurde 2016 im Rahmen des Trade Facilitation and Trade Enforcement Act von 200 USD auf 800 USD angehoben.
- Auf ihrem Höhepunkt machten Sendungen nach Section 321 mehr als 1,36 Milliarden Pakete pro Jahr aus, die in die USA eingeführt wurden.
- Die Befreiung wurde zunächst für Waren chinesischen Ursprungs ausgesetzt und anschließend auf alle Länder ausgeweitet.
- Sendungen, die zuvor nach Section 321 abgefertigt wurden, erfordern nun eine HTS-Klassifikation, eine Zollbürgschaft (Customs Bond) und die formelle Abgabe einer Zollanmeldung.
- Expressdienstleister und Postdienste müssen nun Zölle auf alle internationalen Sendungen erheben.
Was das für die Zukunft bedeutet
Unternehmen, die Einzelbestellungen unter der De-Minimis-Befreiung direkt an US-Verbraucher versendet haben, müssen nun formelle Importprozesse einrichten. Dazu gehören die Beantragung einer Importeur-Nummer, die Sicherstellung einer Zollbürgschaft und die Beauftragung eines US-Zollbrokers für die Abgabe der Zollanmeldung. Die Compliance-Infrastruktur, die unter Section 321 optional war, ist jetzt verpflichtend.
Für eine vollständige Analyse der Aussetzung der De-Minimis-Befreiung und ihrer Auswirkungen auf Importeure lesen Sie unseren Artikel über das Ende der De-Minimis-Befreiung.