Die Kennzeichnungsanforderungen sind die Vorschriften von CBP gemäß 19 U.S.C. 1304. Sie verlangen, dass die meisten importierten Artikel deutlich, leserlich und dauerhaft mit ihrem Herkunftsland in englischer Sprache gekennzeichnet sind. Ziel ist es, den Endkäufer darüber zu informieren, wo das Produkt hergestellt wurde. Bei Nichteinhaltung fällt zusätzlich zu den regulären Zöllen eine Kennzeichnungsgebühr von 10% an; außerdem drohen Strafen und Rücklieferungsanordnungen, die den Importeur verpflichten, die Waren auf eigene Kosten abzuholen und neu zu kennzeichnen.

Warum ACE für Importeure wichtig ist

Kennzeichnungsverstöße gehören zu den häufigsten Beanstandungen bei CBP-Prüfungen. Anders als Klassifizierungs- oder Bewertungsfragen, die eine rechtliche Analyse erfordern, sind Kennzeichnungsverstöße klar erkennbar und für CBP-Beamte bei einer physischen Inspektion leicht festzustellen. Ein Produkt ohne Herkunftslandkennzeichnung — oder mit einer Kennzeichnung, die nicht auf Englisch, nicht dauerhaft oder nicht deutlich sichtbar ist — verstößt gegen die Vorschriften.

Die Folgen sind unmittelbar und kostspielig. CBP kann die Freigabe der Waren verweigern, bis sie ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, eine ad-valorem-Kennzeichnungsgebühr von 10% erheben oder eine Rücklieferungsmitteilung ausstellen, die den Importeur verpflichtet, die Waren zur Neukennzeichnung oder Ausfuhr wieder in die Obhut von CBP zu bringen. Wiederholte Verstöße führen zu einer stärkeren Prüfung künftiger Sendungen.

Wichtige Anforderungen

Häufige Fallstricke

Aufkleber, die sich während des Transports ablösen, Kennzeichnungen auf Verpackungen, die vor Erreichen des Verbrauchers entsorgt werden, sowie Herkunftsangaben in Kleindruck auf der Produktunterseite sind typische Verstöße. CBP legt die Regeln streng aus — entscheidend ist, dass der Endverbraucher die Herkunft des Produkts erkennen kann.

Für einen vollständigen Leitfaden zur Bestimmung und ordnungsgemäßen Erklärung des Herkunftslandes siehe unseren Leitfaden zur Bestimmung des Herkunftslandes.