Der Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) ist ein US-Gesetz, das am 21. Juni 2022 in Kraft trat und eine widerlegbare Vermutung begründet, dass alle Waren, die ganz oder teilweise in der Xinjiang Uyghur Autonomen Region (XUAR) in China abgebaut, produziert oder hergestellt werden, unter Einsatz von Zwangsarbeit entstanden sind. Nach dem Gesetz ist die Einfuhr dieser Waren in die Vereinigten Staaten verboten, sofern der Importeur nicht durch klare und überzeugende Beweise nachweisen kann, dass zu keinem Zeitpunkt in der Lieferkette Zwangsarbeit eingesetzt wurde.

Warum ACE für Importeure wichtig ist

Der UFLPA hat das strengste Durchsetzungsregime gegen Zwangsarbeit in der Geschichte der USA geschaffen. CBP hat im Rahmen des Gesetzes über 18.000 Sendungen geprüft; die Freigabequote für zurückgehaltene Waren liegt unter 7 %. Das bedeutet, dass der überwiegenden Mehrheit der unter dem UFLPA markierten Waren entweder die Einfuhr verweigert wird, sie re-exportiert werden oder vernichtet werden. Die finanziellen und operativen Folgen für Importeure sind erheblich.

Das Gesetz gilt nicht nur für Waren, die direkt aus Xinjiang versendet werden. Es erfasst jedes Produkt, das Inputs – Rohstoffe, Komponenten oder Zutaten – aus der Region enthält. Baumwolle, Polysilizium, Tomaten und PVC gehören zu den am häufigsten markierten Waren, doch CBP weitet die Durchsetzung laufend auf neue Branchen und Lieferketten aus.

Wichtige Details

Schutz Ihrer Lieferkette

Jeder Importeur, der aus China bezieht, sollte eine UFLPA-Risikoanalyse durchführen, um festzustellen, ob irgendein Teil seiner Lieferkette eine Verbindung zur Region Xinjiang aufweist. Dafür muss die Lieferkette über Tier-1-Lieferanten hinaus bis zur Rohstoffebene abgebildet werden. Die Kosten proaktiver Compliance sind deutlich geringer als die Kosten einer zurückgehaltenen Sendung und einer verweigerten Einfuhr.

Für einen umfassenden Leitfaden zur UFLPA-Compliance und zur Due Diligence in der Lieferkette lesen Sie unseren Artikel über Zwangsarbeit und das UFLPA.